Der WWF übt harsche Kritik an einem Bericht des Bundesrechnungshofs zur Elbvertiefung, der der Umweltorganisation vorliegt. Darin fordert die Behörde einen umfassenderen Ausbau des Flusses zwischen Hamburg und der Nordsee und spricht von einer ökologischen Überkompensation der letzten Vertiefung. „Dieser Bericht ist skandalös. Die ökologische Inkompetenz des Rechnungshofs ist erschreckend“, so WWF-Expertin Beatrice Claus. Die Umweltfolgen der Elbvertiefung von 1999 waren nach Angaben des WWF drastischer als erwartet und sind bis heute nicht ausreichend kompensiert. Der Bericht ignoriere, dass ein weiterer Eingriff die ökologische Krise der Elbe verschärfen würde.
Der WWF fordert eine engere Kooperation der Nordseehäfen, um den Containerboom in den Griff zu bekommen und Steuerzahler und Umwelt zu entlasten. „Es ist schon erstaunlich, dass der Rechnungshof die wirtschaftlichste Lösung nicht in Betracht zieht“, so Claus. Die geplante Elbvertiefung könnte mit geschätzten Kosten von 400 Millionen Euro deutlich teurer werden als erwartet. In Folge der letzten Vertiefung waren allein die jährlichen Baggerkosten im Hamburger Hafen um das Vierfache.....
Neue Durchführungsverordnung für hamburgisches Fischereigesetz
Geschrieben von Manfred Siedler / Aqua-Globe-Project am Dienstag, 25. Dezember 2007. Bisher wurde dieser Artikel 113 mal aufgerufen
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Mit Wirkung vom 4. Dezember 2007 sind für Hamburg einige Änderungen in der Durchführungsverordnung zum hamburgischen Fischereigesetz in Kraft getreten.
Zu den Änderungen zählen unter Anderem, dass z. B. der Wels nun in Hamburg beangelt werden darf. Das Mindesmaß beträgt 70 cm. Auch geändert wurde, dass in nicht verpachteten hamburgischen Gewässern bisher mit 3 Ruten gefischt werden durfte. Zukünftig sind in allen hamburger Gewässern nur noch 2 Ruten erlaubt....
Die komplette Änderungsverordnung finden Sie in der Aqua-Globe-Sektion Fischereigesetze Hamburg.